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1. TripleHead - 1.3. AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB, Stand: Januar 2006

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen der TripleHead Software GbR – folgend TripleHead genannt – werden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen
bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von TripleHead; insbesondere gilt dies für abweichende Geschäftsbedingungen. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von TripleHead bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TripleHead.
1.2 Diese Bedingungen haben Vorrang gegenüber den AGB der Kunden.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote von TripleHead sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von TripleHead zustande. Insoweit ergänzen diese Bedingungen andere vertragliche Bestimmungen von TripleHead. Diese Bestimmungen werden durch die Auftragserteilung oder die Annahme der jeweils vertragsgegenständlichen Lieferungen und/oder Leistungen durch den Lizenznehmer bzw. Besteller anerkannt. Dies gilt auch, wenn TripleHead anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Liefertermine und -fristen
3.1 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall von TripleHead als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Einhaltung eines zugesagten Liefertermins ist nur dann möglich, wenn der Lizenznehmer/Besteller sämtliche für die Lieferung erforderlichen Informationen vollständig TripleHead zur Verfügung stellt. Falls dies nicht erfolgt bzw. der Verzug auf unvorhergesehenen Ereignissen beruht, die von TripleHead nicht zu vertreten sind, verlängert sich die Lieferfrist automatisch.
3.2 Liefertermine und -fristen gelten dann als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Lizenznehmer/Besteller übergegangen bzw. die bestellte Leistung abgenommen ist. Mit der Abnahme einer bestellten Leistung als vertragsmäßig, bzw. der Auslieferung an die Lieferadresse des Lizenznehmers, geht auch die Gefahr auf den Lizenznehmer/Besteller über. Die Lieferung erfolgt frei Haus.
3.3 TripleHead ist zur teilweisen Lieferung bzw. Leistung berechtigt.
3.4 Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt oder Unruhen, Transportverzögerungen, Streiks oder andere Unterbrechungen der Produktion bzw. sonstige betriebsstörende Ereignisse entbinden TripleHead für deren Dauer von der Pflicht rechtzeitiger Lieferung. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und gegebenenfalls gesonderten Bedingungen des Software-Lizenz- und Pflegevertrages bzw. der jeweils zugrunde liegenden Vertragsart, ergänzt durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragsbestätigung. Es gilt die TripleHead-Preisliste in ihrer
jeweils zum Zeitpunkt der einzelnen Bestellung aktuellen Fassung. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Preise verstehen sich einschließlich Porto und Verpackung.
4.2 Die Kosten für Datenträger, Bearbeitung und eine Versandkostenpauschale werden gesondert in Rechnung gestellt und ausgewiesen. Alle Beträge sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar zzgl. der gesetzlichen MwSt.
4.3 TripleHead ist berechtigt im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit ohne Mahnung für den Fall der Terminüberschreitung Verzugszinsen in Höhe von 3 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. TripleHead wird für diesen Fall auch alle weiteren, dadurch entstehenden Kosten einschließlich möglicher Verwaltungs-, Anwalts- und Gerichtskosten in Rechnung stellen. Andere anfallende Gebühren sind ebenfalls nach 10 Tagen ohne Abzug fällig und unterliegen gleichfalls den vorgenannten Verzugszinsen. Alle von TripleHead genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer.
4.4 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Lizenznehmer/Besteller gegenüber Forderungen von TripleHead nicht zu. Eine Aufrechnung mit Gegenforderung ist nur dann möglich, wenn TripleHead im Einzelfall zustimmt oder die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist.
4.5 Alle Forderungen von TripleHead einschließlich solcher, für die TripleHead Wechsel annimmt oder für die im Einzelfall Ratenzahlung vereinbart wurde, sind sofort fällig, wenn die Geschäftsbedingungen von TripleHead nicht beachtet werden oder nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lizenznehmers/Bestellers bekannt wird. Für den letztgenannten Fall ist TripleHead nur gegen Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistungen bereit, die Lieferungen und Leistungen zu erbringen bzw. kann TripleHead nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5. Eigentumsvorbehalt
TripleHead behält sich das Eigentum an den Datenträgern, die mit lizenzierten Programmen versehen sind, vor. Eigentumserwerb an den lizenzierten Programmen durch den Lizenznehmer ist durch Einspeichern auf Datenträger gleich welcher Art, Verbindung mit anderen Programmen bzw. ungenehmigte Übertragung einer Lizenz oder mehrerer Lizenzen auf Dritte nicht möglich.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Stuttgart.


Creation date : 04/01/2006 @ 13:23
Last update : 04/01/2006 @ 13:23
Category : 1. TripleHead
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Speziell !

Die mobile Lösung für Techniker

ist ab sofort mit einem Unterschriftenpad der Fa. signotec integriert.

Alle Berichte können vom Techniker und Kunde direkt nach Erledigung der Arbeit unterschrieben werden.
Unterschriebene Dokumente werden bei Synchronisierung mit Zentrale in der Datenbank abgespeichert und stehen Büro-Mitarbeiter bei Bedarf zur Verfügung.
Für die Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Kontaktdaten finden Sie unter TripleHead -> Kontakt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr.-Ing. Vladimir Rudin
Kanstantsin Sipachou
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